Hebammenleistungen
Als Hebamme arbeite ich auf der Grundlage des Hebammengesetzes HebG vom 4.6.1985, der Berufsordnung des Landes NRW und den Mutterschaftsrichtlinien.

HEBAMMENHILFE STEHT JEDER FRAU ZU!
Beratung, Information und Betreuung
Vom Beginn Ihrer Schwangerschaft bis zum Ende des Wochenbettes und der Stillzeitstehe ich Ihnen zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett zur Verfügung, z.B. für Entwicklung, Lebensweise und Ernährung in der Schwangerschaft, Vorbereitung auf das Kind, das Wochenbett und das Stillen, sowie Ernährung des Säuglings und Babypflege.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen großen Teil der Leistungen, wie z.B. Schwangerenvorsorge, Geburtsvorbereitung (nach ärztl. Verordnung auch in Einzelunterweisung) Hilfe bei Beschwerden und Vorwehen, Wochenbettbetreuung, Rückbildungsgymnastik, Beratung bei Still und Ernährungsproblemen.
Für die Zeit des Wochenbettes steht Ihnen bis zum 10. Tag nach der Geburt täglich ein Besuch durch eine Hebamme zu. Danach können Sie bis Ihr Kind 12 Wochen alt ist noch 16 Hebammenleistungen in Anspruch nehmen. Weiterhin gibt es die Möglichkeit die Hebamme bei Still- und Ernährungsproblemen zu kontaktieren. Bei Problemen darüber hinaus sind weitere Beratungen und Besuche mit ärztlicher Verordnung möglich.
Hebammenleistungen
Als Hebamme arbeite ich auf der Grundlage des Hebammengesetzes HebG vom 4.6.1985, der Berufsordnung des Landes NRW und den Mutterschaftsrichtlinien.

HEBAMMENHILFE STEHT JEDER FRAU ZU!
Beratung, Information und Betreuung
Vom Beginn Ihrer Schwangerschaft bis zum Ende des Wochenbettes und der Stillzeitstehe ich Ihnen zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett zur Verfügung, z.B. für Entwicklung, Lebensweise und Ernährung in der Schwangerschaft, Vorbereitung auf das Kind, das Wochenbett und das Stillen, sowie Ernährung des Säuglings und Babypflege.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen großen Teil der Leistungen, wie z.B. Schwangerenvorsorge, Geburtsvorbereitung (nach ärztl. Verordnung auch in Einzelunterweisung) Hilfe bei Beschwerden und Vorwehen, Wochenbettbetreuung, Rückbildungsgymnastik, Beratung bei Still und Ernährungsproblemen.
Für die Zeit des Wochenbettes steht Ihnen bis zum 10. Tag nach der Geburt täglich ein Besuch durch eine Hebamme zu. Danach können Sie bis Ihr Kind 12 Wochen alt ist noch 16 Hebammenleistungen in Anspruch nehmen. Weiterhin gibt es die Möglichkeit die Hebamme bei Still- und Ernährungsproblemen zu kontaktieren. Bei Problemen darüber hinaus sind weitere Beratungen und Besuche mit ärztlicher Verordnung möglich.
